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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2018 Journal 2

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LOGISTIK express 2/2018 | S12 Aufgepasst bei x-Border Warensendungen Zum einen erhöht die Deutsche Post die Gebühren bei der Zollabfertigung, zum anderen kommt 2021 das Ende der Freigrenzen in der EU. Versender tun gut daran, ihre Daten vorab zu übermitteln, sonst bleiben Warensendungen wochenlang liegen und hohe Bearbeitungsgebühren fallen an. BEITRAG: WALTER TREZEK rasch. Bis auf weiteres, erfolgt die Zollstellung noch kostenlos. Die Deutsche Post AG behält sich vor, wegen der rasant steigenden Kosten in diesem Bereich, auf die Entwicklung anlassbezogen zu reagieren. Andere EU Staaten haben bereits die Freigrenze gestrichen, so etwa Schweden per 1. März 2018. Konsequenz ist, dass die Schwedische Post eine generelle Bearbeitungsgebühr für Warensendungen mit einem Wert von ≤ 149,- Euro, in der Höhe von 7,5 Euro und bei Sendungen mit einem Wert von > 149,- Euro in der Höhe von 12,4 Euro einhebt. Der deutsche Post-Universaldienstleister, Deutsche Post AG erhöht mit 1. März 2018 seine Zollabfertigungsgebühren um das 2,4-fache. Auf alle importierten einfuhrabgabenpflichtigen Briefpost- oder Paketpostsendungen fallen, statt 2,50 Euro nunmehr sechs Euro Bearbeitungsgebühr inkl. MwSt an. Die Deutsche Post muss auch jene Warensendungen, die bis zum 1.1.2021 unter der Einfuhrabgabenschwelle liegen, in einem komplexen Prüfverfahren dem Zoll stellen. Aber diese Warensendungsmengen steigen Spätestens 2021: Einfuhrumsatzsteuerpflicht ab dem ersten Cent auch in Deutschland Die weitverbreitete Praxis, grenzüberschreitende Briefpost- oder Paketpostsendungen unrichtig zu deklarieren, um die bestehende Einfuhrabgabepflicht zu umgehen, hat ein Ausmaß erreicht, dass die Finanzminister der EU Mitgliedsstaaten gezwungen hat, die bestehenden Freigrenzen (in Deutschland bei Warensendungen bei Einfuhrumsatzsteuer ≤ 22,- Euro und Zoll ≤ 150, Euo) 2021 auslaufen zu lassen. Bis 2021 werden die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die heute noch weitgehend analogen Prozesse beim Import von Warensendungen zu digitalisieren. Die EU hat

dazu den gesetzlichen Rahmen im „Mehrwertsteuer Paket für den online Handel“ geschaffen, der mit Dezember 2017 in Kraft getreten ist. Fortgeschrittener Datenaustausch als Grundlage des grenzüberschreitenden e-Commerce Wettbewerbsneutralität, bessere, gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer müssen im grenzüberschreitenden Online Handel gewährleistet werden. Der führende europäische e-CommerceDachverband „Ecommerce Europe“, arbeitet mit seinen nationalen e-Commerce Verbänden in den Mitgliedstaaten der EU, eng mit Finanz- und Zollbehörden an den technischen Spezifikationen. Die notwendigen Datenaustauschformate werden normiert, um den Zoll- und Finanzbehörden bereits vor dem Versand der Warensendungen, die notwendigen Daten zu jeder grenzüberschreitenden Sendung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Postgesellschaften, aber auch die Kurier-, Expressund Paketdienstleister die gleichen Datenformate nutzen können. X-Border Warensendungen Der grenzüberschreitende Versand von Waren sendungen mit oder ohne kommerziellen Wert, ohne Übermittlung von fortgeschrittenen elektronischen, sendungsspezifischen Daten führt bereits heute zu tagelangen Verzögerungen bei der Einfuhrverzollung und der Bemessung der Einfuhrabgaben. Postbetreiber (UK, CN, RUS, USA, CA, AUS, SE) beginnen Bearbeitungsgebühren dann zu verlangen, wenn keine fortgeschrittenen elektronischen Daten zu den spezifischen Warensendungen vorab übermittelt werden. Zusätzlich treten Verzögerungen in der Zustellung und bei etwaigen Retourabwicklungen auf, die wiederum zu Bearbeitungsgebühren führen werden. Auf Basis eindeutiger Kennzeichnungen auf den Sendungen (harmonisierte Etiketten), soll der Inhalt mit der Kennzeichnung auf der Sendung verbunden werden. Die Integration in die Warenwirtschaftssysteme der online Versender bildet dabei die Grundlage, Warenklassen und die konkreten individuellen Verkaufspreise, der tatsächlichen Warensendung zuzuordnen. Vor dem tatsächlichen, physischen Grenzübertritt, muss der Datensatz zu jeder Warensendung den Behörden zukommen. Nur dann ist ein reibungsloser Grenzübertritt und eine Zustellung ohne Zeitverzögerung möglich.

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