Lebensmittelexporte nach USA – Sorgfältige Vorbereitung bringt Erfolg

Amerikaner zeigen grossen Appetit auf Schweizer Exportklassiker wie Schoggi und Käse, obwohl der Schweizer Franken immer noch hoch bewertet ist. Doch die Ausfuhr von Milchprodukten und anderen Lebensmitteln nach USA stellt hohe Anforderungen an Industrie, Handel, Spediteure und Zollagenten.

Immer mehr Schweizer Lebensmittelhersteller drängen auf den US-Markt. Sie profilieren sich mit Spezialitäten, Qualität und der Bereitschaft, auch Nischenmärkte kundenfokussiert zu bedienen. Entscheidend für ihren Erfolg im Segment Lebensmittel sind die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ein guter Partner, der gemeinsame Geschäftsinteressen teilt, und ein effizienter Logistik- und Verzollungspartner.

Die Bestimmungen für den Import von Lebensmitteln in die USA sind sehr anspruchsvoll. Im Vordergrund stehen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Konsumenten. Daher müssen neben den Vorgaben der Zollbehörde CBP (Customs Border Protection) auch die Vorschriften der amerikanischen Lebens- und Arzneimittelaufsicht „Food and Drug-Administration“ (FDA) und des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) erfüllt werden.

Seit der Einführung von ACE (Automated Commercial Environment) als Teil der „Single Window Initiative“ Ende 2016 werden nur noch elektronische Zollerklärungen akzeptiert. Auch die FDA und USDA haben Zugriff auf ACE für den elektronischen Datenaustausch (EDI). Dadurch sind die Einfuhr- und Freigabeprozesse einfacher, transparenter, schneller und weniger fehleranfällig geworden. Alle notwendigen Dokumente können über ein Fenster eingegeben werden. Die CBP kann auf einen Blick erkennen, ob mit der Zollerklärung auch alle notwendigen Dokumente anderer Behörden vorliegen. Oder sie kann diese Behörden elektronisch über den Zollantrag informieren, damit diese die für sie relevanten Unterlagen prüft.

Das Nichteinhalten der umfangreichen Vorschriften kann zu Abfertigungsverzögerungen und Strafgebühren für unkorrekte Zollangaben oder Angaben gegenüber der FDA und der USDA führen. Diese Strafen treffen nicht nur den Exporteur, sondern auch den Importeur, der im Rahmen des FDA Food Supplier Verfication Program (FSVP) für die Angaben des Exporteurs respektive des ausländischen Herstellers (bezüglich Lebensmittelsicherheit, Qualität etc.) und die Angaben ausländischer Gesundheits- und Kontrollbehörden haftet. Zudem hat die FDA bereits seit geraumer Zeit ihre eigenen Kontrollen bei Importeuren und in den Warenursprungsländern erheblich verdichtet. Zolldeklarationen über das Automated Commercial System (ACS) werden seit Jahresanfang nicht mehr akzeptiert.

Alles Käse
Für den erfolgreichen Export von Käse bedarf es zu allererst eines US-amerikanischen Importeurs mit einer Importlizenz für die jeweilige Käsesorte und einem entsprechenden Zollkontingent-Guthaben. Ohne Importlizenz und Zollkontingent verteuert sich der Import, da eine höhere Zollgebühr erhoben wird.

Darüber hinaus verlangt die CBP vom Einführer („importer of record“), eine Bürgschaft in Höhe des dreifachen Warenwerts als Garantie für Einfuhrabgaben, mögliche Rückrufaktionen und Ähnliches. „Importer of record“ ist der Sendungsempfänger oder, falls der Schweizer Exporteur „frei Haus verzollt“ (Incoterm: DDP – Delivered Duty Paid) liefert, der Schweizer Verlader selbst.

Ferner muss die Herkunft des Produkts von der Milchkuh bis ins Verkaufsregal gegenüber der FDA detailliert belegt werden. Dies gilt auch für andere Milchprodukte von Babynahrung, Milchpulver bis Eiscreme, Joghurt und weisse Schokolade. Alle Produktions- und Lagerfazilitäten, auch die des Importeurs, Grosshändlers und oder Verteilers müssen registriert und gesundheitstechnisch zertifiziert sein. Ausländische Produzenten müssen diese „Facility Registration“ auf Basis des FSVP alle zwei Jahre erneuern. Die Handelsrechnung muss die Quelle (Lieferland und Produktionsstätte) für jeden Importkäse genau aufführen. Darüber hinaus muss der richtige FDA Produkt-Code für jede Einheit angegeben werden. Je nach Verpackungsart oder Stückgrösse gibt es für gleiche Käsesorten unterschiedliche Produkt-Codes.

Diese Informationen sollten vom Hersteller bereits vor dem physischen Export digital an die FDA übermittelt werden. Wenn die Waren dann in den USA eintreffen, müssen zusätzliche Informationen über Verpackung, Volumen, Farbe, Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme etc. geliefert werden. FDA, USDA und CBP benötigen ferner die Adressen und FDA Registriernummern des Exporteurs, Herstellers, Importeurs und Empfängers.

Schoko, Rösti und Bündner Fleisch
Der Import von Schokoladenprodukten und Süssgebäck unterliegt keinen Kontingenten und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der USDA. Doch die Vorgaben der FDA und CBP müssen akribisch eingehalten werden. Dies betrifft auch Schweizer Exporte von Rösti, Fertigsaucen, Trockenfleisch, Kräuterbonbons etc.. Bündner Fleisch unterliegt zudem den Bestimmungen der USDA. Eine richtige, vollständige und schlüssige Dokumentation ist entscheidend für eine schnelle, termingerechte Lieferung und den nachhaltigen Zugang zum US-amerikanischen Markt.

Fazit
Je besser der Export von Lebensmitteln aus der Schweiz vorbereitet wird, umso schneller kann der Import abgewickelt werden. Wenn alle notwendigen Daten in der gewünschten Form für FDA, USDA und CBP vorliegen, dauert die Importfreigabe nur 24 bis 48 Stunden. „Durch unsere langjährige Tätigkeit für die Lebensmittelindustrie können wir unsere Kunden optimal beim Export nach USA unterstützen und vor Verzögerungen beim Transport und bei der Zollabwicklung bewahren“, erklärt Gabriela Tövishati, Head of Business Development, a.hartrodt Schweiz AG.

Das hartrodt-Team wird dabei von einem Expertenteam der Geschäftseinheit food & beverages unter Leitung von Mike Schaefer, Präsident/CEO der a. hartrodt (u.s.a.), inc., unterstützt. „Wir verfügen seit vielen Jahren über ein hohes Renommée im US-amerikanischen Lebensmittelhandel, das notwendige Markt- und Produktwissen und gute Verbindungen zu allen relevanten Behörden und wichtigen Importeuren“, sagt Anthony J. Prevosti, Ass. Vice President, a.hartrodt (u.s.a.), inc. / charles happel inc.

Mit food & beverage logistics gibt es bei a. hartrodt seit 2005 einen eigenen Bereich, der für die hohen Ansprüche im Lebensmittel- und Getränkehandel optimal aufgestellt ist. Angeboten werden temperaturgeführte FCL- und LCL-Transporte mit Haus-zu-Haus Temperaturkontrollen (auf Wunsch), inklusive Verzollung.

Autor: Mike Schaefer, President, a.hartrodt (USA), inc.

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