X-Border Warensendungen: Steuerpflicht ab ersten Cent

Das zweistellige Wachstum der grenzüberschreitenden Warensendungen stellt die Postadministrationen, KEP Dienstleister, aber auch Zoll- und Finanzbehörden vor enorme Herausforderungen.

Mehr als 3/4 aller Warensendungen wiegen weniger als zwei Kilogramm und haben einen Wert von weniger als 150,- Euro. Im Schnitt müssen west- und mitteleuropäische EU Staaten täglich deutlich mehr als 100000 grenzüberschreitende Warensendungen mit geringem Wert bearbeiten.

Sendungen aus Fernost stellen eine besondere Herausforderung dar. In vielen Fällen fehlt eine verifizierbare Deklarierung durch den Versender, die korrekte Wertangabe, Inhaltsbeschreibung oder die korrekte Umsatzsteueranmeldung auf Basis einer korrekten Identifikationsnummer. Eine gesetzeskonforme Bezahlung der Umsatzsteuer im Land des Empfängers ist zumeist nicht gewährleistet.

Status Quo: Enorme Umsatzsteuerausfälle in der EU
Die EU Finanzminister haben Mitte Dezember 2017 das Auslaufen der Besserstellung der Postadministrationen und der bestehenden Freigrenzen für grenzüberschreitende Warensendungen (zumeist EUR 22) Ende 2020 beschlossen. Gleichzeitig werden fortgeschrittene elektronische Datensysteme verpflichtend eingeführt. E-Commerce Portale und Plattformen werden in standardisierter Form alle wesentlichen Daten zur eineindeutigen Identifikation der Warensendung, zu Inhalt, Wert, Empfänger und Einfuhrumsatzsteueridentifikation direkt digital an die Zoll und Finanzbehörden übermitteln.

Weltpostverein und CEN arbeiten an einem abgestimmten Daten-Set
Der Weltpostverein und das Europäische Komitee für Normung (CEN) arbeiten an einem europa- und weltweit abgestimmten Daten-Set, dass eine vollständige Digitalisierung der analogen Inhaltsbeschreibung für Zoll- und Finanzzweckezum Ziel hat.

Eine europäisch technische Spezifikation(CEN/TS 17073) unterstützt,sowohl eine eindeutige Identifikationsnummerpro Warensendungen aus der Postwelt, als auch aus der KEP-Welt. Nur damit kann eine eindeutige Identifikationsnummer pro Warensendung gewährleistet werden, die eine digitale Risikoanalyse mit der tatsächlichen analogen Kontrolle der Behörden ermöglicht.

Ende 2020 Digitalisierung des grenzüberschreitenden Warensendungsverkehrs ab 1 Cent
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2019 die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen festzuschreiben, sodass die heute noch unterschiedlichen Verfahren für Postadministrationen und KEP-Dienste in der digitalen Welt angeglichen werden. Basis ist das Daten-Set der WCO und des Weltpostvereins. Bereits mehr als 74 Postadministrationen (alle EU benannten Postbetreiber) haben es umgesetzt und unterstützenes.

Zoll- und Finanzbehörden verlangen eine eindeutige Identifikationsnummer pro Warensendung, die auch mit den Warenwirtschaftssystemen der online Plattformen und Portalen verbunden ist. Direkte digitale Kontrolle des Inhalts, dessen Wert und dessen Beschaffenheit, auf Basis der Identifikation der Sendung ist damit möglich.Das Europäische Komitee für Normung (CEN) arbeitet unter EU dotierten Mandaten, an den dazu notwendigen fortgeschrittenen Datensystemen (s.g. electronic advanceddata / EAD) zu Zoll-, Umsatzsteuer- und Transportsicherheitszwecken, sowie deren Implementierungsanleitungen für die Plattform und Portalbetreiber.

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 1/2018

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