Industrie zum Kumulationsprinzip: Vertrauen in Wirtschaftsstandort wird gestärkt

„Der Begutachtungsentwurf zum Verwaltungsstrafgesetz beinhaltet wichtige Impulse im Bereich des Verwaltungsstrafrechts. Sinnvoll ist vor allem, dass die vehemente wie berechtigte Kritik am Kumulationsprinzip und der Verschuldensvermutung berücksichtigt wurde“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, am heutigen Mittwoch. Unter anderem soll mit der Novelle das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht eingeschränkt werden. Mit der Umsetzung des Regierungsübereinkommens setzte die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme für den Arbeits-und Wirtschaftsstandort Österreich.

Die parallele Verhängung von Strafen kann am Ende oftmals zu unverhältnismäßig hohen Strafen – bis zu einem existenzbedrohenden Ausmaß – führen. Positiv sei zudem, dass auch im Verwaltungsstrafrecht die Unschuldsvermutung gestärkt und der Grundsatz „Beraten statt strafen“ verwirklicht wird. „Die immer schärferen Strafen im Verwaltungsrecht verlangen nach einem zeitgemäßen Verfahrensrecht. Genau das wird mit dem Begutachtungsentwurf erreicht“, führte der IV-Generalsekretär aus.

Weitere Informationen: www.iv.at/medien

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