Wöchentliche Ruhezeit: Verstoß kostet bis zu 1.700 Euro in Italien

Nur durch eine Trennung von Fahrerkabine und Ruhezeit können die Arbeitsbedingungen für die Fahrer von Logistikunternehmen verbessert werden. Dies hatte der Europäische Gerichtshof bestätigt und damit klargestellt, dass die wöchentliche Ruhezeit nicht in der Kabine verbracht werden darf. Nun hat Italien die Sanktionen bei einem Verstoß festgelegt.

Wochenruhezeit in der Kabine ist verboten.
Deutschen Logistikern ist das Verbot schon bekannt, denn das deutsche Fahrpersonalgesetz sieht vor, dass die wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Dass dies EU-weit gilt, hatte aber zunächst der Europäische Gerichtshof im Dezember 2017 feststellen müssen (wir berichteten). Daher stellt es einen Verstoß gegen die EU-Verordnung dar, die wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Der Grund dafür ist, dass nur durch einen getrennten Ruheort die Arbeitsbedingungen für den Fahrer verbessert werden können. Da die Rechtsprechung auf einer EU-Verordnung basiert, gilt das Verbot grundsätzlich in allen europäischen Ländern. Die Verordnung regelt jedoch nicht die Frage der Sanktionen, die jedes Land in seinen nationalen Vorschriften festlegen muss.

Sanktionen werden durch Länder festgelegt.
Diese Lücke in den Sanktionen soll nun in Italien geschlossen werden, denn bisher war es Fahrern trotz Verbot praktisch möglich, ihre Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Es fehlten schlichtweg bisher die notwendigen Sanktionsmöglichkeiten. Um dies zu beseitigen veröffentlichte das italienische Innenministerium am 30. April ein Rundschreiben, nach dem die Kontrolleure nun endlich Richtlinien für die Verhängung von Strafen erhalten. Von nun an soll der Verstoß als unvollendete Pause behandelt werden. Dies stellt nach Artikel 174 Nr. 7 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes einen schweren Verstoß gegen die Ruhezeiten dar. Nach den dafür in Italien vorgesehenen Bußgeldern kann dies mit einer Geldbuße zwischen 425 und 1.701 Euro geahndet werden. In Deutschland können die Bußgelder nach dem Fahrpersonalgesetz bis zu 5.000 Euro betragen. Sie liegen damit noch ein gutes Stück über dem Niveau in Italien. Spanien hingegen hat bisher keine Regelungen bezüglich der Sanktionen.

Verstöße werden doppelt bestraft.
Fahrer und damit auch das Logistikunternehmen werden in Zukunft in Italien auch doppelt sanktioniert. Neben der erheblichen Geldstrafe wird den Fahrern auch die Weiterfahrt verboten, solange er die Pause nicht richtig durchgeführt hat. Die kann noch einmal zu einem erheblichen finanziellen Aufwand und zu einem beträchtlichen Zeitverlust bei der Beförderung der Güter führen.

Noch handelt es sich bei den Vorgaben um eine Richtlinie, doch diese sollen für die Kontrolleure als Maßstab bei der Ahndung dienen. Es dürfte jedoch nicht lange dauern, bis die Richtlinien in ein Gesetz umgewandelt werden. Dann müssen sich die Kontrolleure an die Sanktionen halten und können keine Ausnahmen mehr machen.

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