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Absichtserklärung „Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte“: Verbände setzen sich für eine bessere City-Logistik ein

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben zusammen eine Absichtserklärung unterzeichnet, deren Ziel es ist, lebenswerte Städte und Gemeinden zu erhalten, in denen eine gute Versorgung der Bevölkerung gesichert wird. Das Memorandum of Understanding „Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte“ enthält konkrete Ziele und Maßnahmen.

Schon im Juni hatte der Deutsche Städtetag (DST) in seinem Positionspapier „Nachhaltige Mobilität für alle“ auf die Probleme in der City-Logistik aufmerksam gemacht und neben einer grundsätzlichen Wende in der urbanen Mobilität auch mehr Kooperationen zwischen den KEP-Dienstleistern gefordert.

Nun wird dem Thema noch einmal Nachdruck verliehen. Denn wie jetzt bekannt wurde, haben der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Unter dem Titel „Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte“ haben die vier Parteien Ziele und Maßnahmen formuliert, die sicherstellen sollen, dass Städte und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert bleiben.

KEP-Dienstleister sagen Umstellung auf alternative Distributionsformen zu.
Der Fokus liegt dabei klar auf den KEP-Dienstleistern. Denn angesichts der steigenden Sendungsmengen – bereits 2021 könnte die vier Milliarden Paket Marke geknackt werden – sind effizienzsteigernde Konzepte nötig, um Innenstädte lebenswert zu halten. Doch genau hier liegt das Problem: Die Verbraucher bestellen zunehmend online, wollen aber in den Städten nicht noch stärker mit Lärm und Abgasen belastet werden. Doch um den Kunden die Pakete zu bringen und auch um den Einzelhandel zu beliefern, müssen die KEP-Dienstleister in die Städte fahren. „Der Paketverkehr muss möglichst leise und umweltverträglich sein und alle unnötigen Wege vermeiden. Es gilt also, unterschiedliche Interessen und Ansprüche auszugleichen. Deshalb ist es gut, dass Paketlogistik, Handel und Kommunen sich austauschen und gemeinsam verträgliche Lösungen suchen und ausprobieren wollen“, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des DST.

In dem nun unterzeichneten Memorandum of Understanding „Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte“ enthält entsprechende Vorschläge und Maßnahmen, um für alle Beteiligten eine bessere Situation zu schaffen. So enthält die Absichtserklärung unter anderem eine Ankündigung, dass die KEP-Dienstleister ihre „Fahrzeuge im Auslieferverkehr verstärkt und sukzessive auf alternative Antriebe umstellen“. Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg begrüßt den Schritt, „dass die KEP-Dienste ihre Stadtverträglichkeit erhöhen und ihre Fahrzeuge auf alternative Antriebe umstellen werden.“

Weiterhin sollen die KEP-Dienstleister ihre Logistikkonzepte weiter optimieren, Formen der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Anbietern ausweiten und für den jeweiligen Zweck und Einsatzort geeignete Fahrzeuge einsetzen. Vor allem dieser letzte Punkt ist mit Blick auf Fußgängerzonen mit Einfahrverboten von besonderer Bedeutung. Der Grund: Immer mehr stationäre Händler setzten auf Same Day Delivery und versenden zunehmend direkt aus den Läden in der Innenstadt. „Derartige Verkehre“, so heißt es in dem Memorandum, „müssen das Primat der Sicherheit des Fußverkehres beachten und sollen sich verstärkt auf Lastenfahrräder und fußläufige Transporthilfen stützen“.

Privilegierte Ladezonen für den Lieferverkehr.
Neben den bereits genannten Maßnahmen enthält die Absichtserklärung auch Pläne für die Nutzung von Mikro-Depots und zur Entzerrung der Verkehrslastspitzen durch Nachtbelieferung. Vor allem der letzte Punkt kann dazu beitragen, Staus zu vermeiden und den Verkehr im Allgemeinen zu entzerren. Dazu muss allerdings sichergestellt werden, dass eine Anlieferung unter strikter Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes stattfinden kann. Um dies zu gewährleisten, sollen speziell zertifizierte, geräuscharme Lkw zum Einsatz kommen, die dazu geeignet sind, mit Sondergenehmigungen auch in Randzeiten in Innenstädte einfahren zu dürfen.

Des Weiteren wollen der DST und DStGB darauf hinwirken, dass die Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit einräumt, für KEP-Dienstleister privilegierte Ladezonen zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen der städtische Wirtschaftsverkehr leichter abgewickelt und das Parken in zweiter Reihe reduziert werden. Voraussetzung für eine solche Privilegierung ist jedoch, dass sich die Lieferzonen sowohl räumlich integrieren als auch die Verkehrskapazitäten für den Gemeingebrauch nicht unangemessen beschränken. Dazu Marten Bosselmann, Geschäftsführer des BIEK: „Wir freuen uns über die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände bei verkehrspolitischen Maßnahmen. Dazu zählen das Freihalten und Ausweisen von privilegierten Ladezonen oder in den Städten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Fußgängerzonen für die Belieferung mit Lastenfahrrädern und Fahrzeugen mit alternativen Antrieben freigegeben werden können. Die Empfehlung an die Städte, einen koordinierenden Ansprechpartner zu schaffen, der in Logistik- und Flächenfragen für die Stadt spricht, wird zudem die Zusammenarbeit mit den KEP-Unternehmen weiter verbessern.“

© LuckyStep – shutterstock.com

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