| |

Deutsche Post verschärft internationalen Versand

Wie uns von einem Mitglied des Händlerbundes berichtet wurde, kursiert derzeit ein Rundschreiben der Deutschen Post unter den Händlern. Konkret geht es um Versandmodalitäten im internationalen Handel.

Ab dem 01. Januar 2019 wird der internationale Warenversand in Briefen verboten – das ist dem Schreiben zu entnehmen, was laut Sellerforum an Händler verschickt wurde. Im Versandhandel ist es durchaus üblich, für kleine Produkte, wie etwa DVDs, zum normalen Briefumschlag zu greifen. Beim grenzübergreifenden Versand wird dabei auf den „Brief international” zurückgegriffen. Doch damit ist ab Januar scheinbar Schluss, berichtet Paketda: In Briefumschlägen dürfen dann nämlich nur noch gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen versendet werden. Das Produkt „Buch International” wird ebenfalls abgeschafft, wie dem Schreiben zu entnehmen ist:

„Ab dem 01.01.2019 können Sie:

  • Dokumente – wie bisher auch – in Briefen, als Dialogpost oder Presse International versenden (Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen),
  • für den Versand von Waren weltweit das neue Produktportfolio „Warenpost International“ nutzen und
  • Bücher mit dem Produkt „Warenpost International“ verschicken (das bisherige Produkt „Buch International“ wird zum 01.01.2019 eingestellt).“

 

Warenpost international

Stattdessen müssen Waren (bis 2 kg) als „Warenpost international” versendet werden. Hierbei wird zwischen einer getrackten und einer ungetrackten Variante entschieden.

Hier dürften sich Händler besonders über die Regelung der Haftung ärgern. Mit dem Brief international konnten bis jetzt Waren, der Valoren Klasse II (zum Beispiel: Schmuck und Edelmetalle) bis zu einem Wert von 500 Euro versendet werden. Als Zusatzleistung konnte gegen Aufpreis die Haftung hinzugebucht werden. Das sieht bei der „Warenpost International” anders aus. Dort steht unter dem Punkt Haftung: „Für Warenpost International Tracked in bestimmte Länder gewähren wir Haftung bis max. 20,00 Euro des nachgewiesenen Schadens. Bis zu einer Gesamthöhe von 20,00 Euro werden Warenwert und Porto erstattet.” So wie es im Moment aussieht, sieht das neue, verpflichtende Produkt, keinerlei zubuchbare Haftungserweiterung mehr vor. Händler, die bisher kleine, teure Produkte in Umschlägen versendet haben, bleibt daher als Alternative nur der teurere Paketversand über DHL..

Außerdem sollen Händler künftig, Liefer- und Zollinformationen digital an die Deutsche Post übermitteln. Das würde die Zollabfertigung vereinfachen, heißt es auf Paketda. In dem Brief an die Händler heißt es dazu: „Mit diesem Produkt können Sie Ihre leichtgewichtigen Waren bis 2 kg einfach und günstig ins Ausland senden. Zudem schafft es die Voraussetzungen für die Übermittlung relevanter Zolldaten für Versande ins Non-EU Ausland. Die Daten werden vorab elektronisch übermittelt, um die Zollbearbeitung im Zielland zu erleichtern und somit weiterhin eine prioritäre Behandlung Ihrer Sendungen zu gewährleisten.“

Ähnliche Beiträge